Gespart wird an uns
Erster Teil einer Serie über das ZDF
Wer die Gagen macht
Zweiter Teil einer Serie über das ZDF
Zweiter Teil einer Serie über das ZDF
Erster Teil einer Serie über das ZDF
Zweiter Teil einer Serie über das ZDF
Die Tagesbeschäftigung von Schauspielerinnen und Schauspielern in Deutschland ist um 11,21 Prozent gegenüber dem langjährigen Durchschnitt zurückgegangen. Sie liegt damit unter den Werten der Jahre 2020 und 2021. Diese Zahlen haben der Schauspielerverband und der Verband der Agenturen für Film, Fernsehen und Theater am 5. September 2025 veröffentlicht.
Als wichtigste Ursache nennt eine verantwortliche Person beim Schauspielerverband den Produktionsrückgang bei den öffentlich-rechtlichen Sendern. Er beruht nach dieser Darstellung auf Unterfinanzierung. Die Sender sind die größten Auftraggeber der Filmbranche, und was sie weniger produzieren, fällt als Arbeit für Schauspieler weg. Der VdA-Vorsitzende Ulrich Meinhard hat darauf hingewiesen, dass der Rückgang der Angebote die Künstlerinnen und Künstler auch seelisch stark belastet.
Weniger Produktionen bedeuten weniger Drehtage. Gleichzeitig werden Sprechrollen häufiger zu Kleindarstellerkonditionen angefragt, wie Teil 1 gezeigt hat. Und die Gagen oberhalb des Tarifs bleiben eine Vorgabe der Sender ohne Verbindlichkeit, wie Teil 2 gezeigt hat. Wer heute als Schauspieler arbeitet, bekommt seltener ein Angebot, und wenn, dann oft zu schlechteren Bedingungen.
Im Programm sieht das anders aus. Ältere Produktionen laufen weiter als Wiederholung, in der Mediathek, auf Spartenkanälen, im Pay-TV, auf Streamingplattformen und über Lizenzen im Ausland. Diese Auswertung erzeugt fortlaufend Erträge. Die Einkommen aus laufender Arbeit sinken für die Menschen, die diese Produktionen damals gemacht haben.
Für genau diese Lage hat der Gesetzgeber § 32a des Urheberrechtsgesetzes geschaffen. Steht die gezahlte Vergütung in einem auffälligen Missverhältnis zu den Erträgen aus der Verwertung, haben Mitwirkende Anspruch auf eine weitere Beteiligung. Der Anspruch ist im Voraus nicht verzichtbar, und es kommt nicht darauf an, ob die Erträge bei Vertragsschluss vorhersehbar waren.
Ein Sender, der den Produktionsrückgang und die niedrigeren Gagen mit seiner Finanzlage begründet, beruft sich auf eine Lage, die er bei bereits erwirtschafteten Auswertungserlösen nicht geltend machen kann. Diese Erträge sind entstanden. Sie stammen aus der Arbeit von Schauspielerinnen und Schauspielern, die heute weniger Drehtage und niedrigere Gagen haben.
Das ZDF hat die kleine Rolle geprägt, es legt seine Gagenlisten ohne Tarifbindung fest, und es steht als Auftraggeber außerhalb der Tarifverträge. Die Verantwortung für das Gagenniveau im öffentlich-rechtlichen Fernsehen liegt damit bei ihm.
Schauspielerverband und Verband der Agenturen für Film, Fernsehen und Theater, Pressemitteilung „Dramatischer Rückgang von Schauspielbeschäftigungen“, 5. September 2025, Zahlen der Bundesagentur für Arbeit: casting-network.de (PDF)
Urheberrechtsgesetz, § 32a Weitere Beteiligung des Urhebers: gesetze-im-internet.de
Für Schauspieler gibt es eine tarifliche Einstiegsgage. Oberhalb dieser Untergrenze gibt es keine verbindlichen Drehtagsgagen. Was ein Schauspieler im öffentlich-rechtlichen Fernsehen darüber hinaus verdient, regeln die Gagenlisten der Sender.
Der Schauspielerverband hat diese Struktur in einem Grundsatztext analysiert. Die Gagenliste des ZDF wurde demnach nie mit einer Gewerkschaft kollektivvertraglich vereinbart. Sie ist deshalb für die Darstellerseite rechtlich nicht durchsetzbar. Der Verband fasst das mit dem Satz zusammen: Der Herr gibt, und der Herr nimmt.
Tarifverträge in der Film- und Fernsehbranche schließen die Gewerkschaften mit den Produktionsunternehmen. Diese Firmen produzieren im Auftrag der Sender und hängen wirtschaftlich von ihnen ab. Die Sender selbst sind als eigentliche Auftraggeber an diesen Verträgen nicht beteiligt.
Das ZDF bestimmt damit über Auftragsvolumen und Budgets den Rahmen, in dem besetzt und bezahlt wird. An die tariflichen Vereinbarungen darüber ist es selbst nicht gebunden. Seine Gagenstruktur konnte der Sender so über Jahrzehnte einseitig festlegen.
Ende Oktober 2025 haben der Schauspielerverband, die Produktionsallianz und das ZDF erstmals Gemeinsame Vergütungsregeln für Schauspielerinnen und Schauspieler vereinbart. Sie regeln die Beteiligung an Erlösen aus der kommerziellen Verwertung, etwa wenn eine Produktion wiederholt, lizenziert oder online angeboten wird.
Zur Gage selbst halten die Regeln ausdrücklich fest, dass ihre Höhe weiterhin individuell nach der bisherigen Praxis vereinbart wird. Die Gagenliste bleibt also, was sie war: eine Vorgabe des Senders ohne Verbindlichkeit für die Schauspieler. Am Niveau der Tagesgagen ändert das Abkommen wenig.
Was geschieht, wenn bei diesem Gagensystem zusätzlich die Zahl der Produktionen sinkt, zeigt Teil 3.
Schauspielerverband, Grundsatztext „Das Gagen-Dilemma mit den Öffentlich-Rechtlichen“, 27. Mai 2025.
Schauspielerverband, ZDF und Produktionsallianz, Gemeinsame Vergütungsregeln Schauspiel, 31. Oktober 2025, Ziffer 1.2.
Wer in Deutschland eine Rolle mit Text spielt, wird nach Tarif als Schauspieler bezahlt. Es sei denn, die Rolle gilt als klein. Dann fällt sie in den Kleindarstellerbereich, und die Gage sinkt auf ein Niveau, das für Mitwirkende ohne Ausbildung gedacht ist. Der Tarifvertrag für Kleindarsteller sah 2013 zwischen 96 und 250 Euro pro Drehtag vor.
Die Grenze zieht der Tarifvertrag für Kleindarsteller. Kleindarstellung liegt dort vor, wenn kein längerer Wort- oder Reaktionswechsel vorgesehen ist. An diesem Kriterium entscheidet sich, ob ein Drehtag mit Text als Schauspielleistung oder als Komparserie abgerechnet wird.
In den Fußnoten dieses Tarifvertrags steht ein bemerkenswerter Hinweis. Eine der Kleindarstellerkategorien entspricht ausdrücklich dem Begriff der „kleinen Rolle“, wie er bei ZDF-Produktionen verwendet wurde. Die Kategorie stammt also aus der Praxis eines öffentlich-rechtlichen Senders. Sie wurde in den Tarifvertrag übernommen und gilt heute für die ganze Branche.
Die Einstufung als kleine Rolle dient heute in vielen Fällen dazu, Tagesgagen für Sprechrollen abzusenken. Rollen, die früher als Episodenrolle oder Tagesrolle regulär vergütet wurden, werden zu Kleindarstellerkonditionen angefragt. Angeboten werden sie ausgebildeten und langjährig tätigen Schauspielerinnen und Schauspielern.
Der Schauspielerverband hat solche Fälle 2024 juristisch prüfen lassen. Anlass waren Beschwerden von Schauspielern, denen für Rollen mit Text Komparserievergütungen angeboten wurden. Der konkrete Fall betraf eine Produktion für Sat.1. Eine verantwortliche Person beim Schauspielerverband sprach mit Blick auf die Branche von einem „Dammbruch“ und stellte klar, dass der Begriff Sondergage schlicht eine besonders niedrige Gage bezeichnet.
Öffentlich äußern sich betroffene Schauspieler fast nur anonym. Eine Recherche von Übermedien aus dem Jahr 2024 nennt den Grund schon im Titel: Wer aufmuckt, wird nicht mehr besetzt.
Die kleine Rolle ist damit das Werkzeug, mit dem Sprechrollen aus dem Schauspieltarif herausgelöst werden. Ihren Ursprung hat sie in der Praxis des ZDF. Wie der Sender seine Gagen darüber hinaus festlegt, zeigt Teil 2.
Tarifvertrag für Kleindarsteller, ver.di und Allianz Deutscher Produzenten – Film & Fernsehen, 2013, Ziffer 1.2 und Fußnote 4 zur „kleinen Rolle“ bei ZDF-Produktionen: produktionsallianz.de
Übermedien, „Wer aufmuckt, wird nicht mehr besetzt“, 19. März 2024: uebermedien.de